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Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)

Seit dem 13.12.2014 gilt die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Die europaweit einheitliche Verordnung hat das Ziel, den Verbraucher beim Lebensmittelkauf und beim Essen außer Haus noch umfassender zu informieren.

Ein Kernelement der LMIV ist die besondere Kenntlichmachung der Allergene, um den betroffenen Personen, die an einer Allergie bzw. einer Unverträglichkeit gegen gewisse Inhaltsstoffe leiden, detaillierte Informationen über die Zusammensetzung der Lebensmittel zu geben.

Die LMIV nennt 14 Stoffe, die allergische Reaktionen bei den betroffenen Personen auslösen können. Diese müssen bei verpackten Lebensmitteln nun in der Zutatenliste optisch hervorgehoben werden.

Sie, als Gastronom, sind ebenfalls verpflichtet, diese Allergene für Ihr Speisenangebot kenntlich zu machen. 

Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, die Spezifikationen anhand unserer Artikelnummer anzuschauen, herunterzuladen und auszudrucken.


Spezifikationen

Die Spezifikationen unserer Produkte finden Sie hier.

  

Hilfestellung:

- Drücken Sie "strg + f", damit Sie nach der Artikelnummer suchen können.

- Geben Sie nun unsere Artikelnummer ein.

- Sie gelangen direkt zu dem gesuchten Artikel.

- Diese PDF-Dateien können Sie sich online ansehen, downloaden und ausdrucken.


Mobile Website:

Auch von Ihrem Smartphone oder Ihrem Tablet können Sie diese Funktion nutzen.

Hier besteht allerdings nicht die Möglichkeit, die Suchfunktion zu nutzen und sich die einzelnen Spezifikationen online anzusehen.

Dazu müssen Sie sich hier die kostenlose Dropbox herunterladen.

 

Weitere Informationen:

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Seite des Bundesministeriums für Lebensmittel und Landwirtschaft.